Wir stehen für die Interessen und Anliegen der Pastorinnen und Pastoren unserer Landeskirche bei der rechtlichen Gestaltung des Dienstes. Unser Ziel ist es, die Stimme derer zu sein, die an der Basis der Kirche arbeiten. Wir hören zu, begleiten und vertreten – engagiert, fair und auf Augenhöhe.
Wir setzen uns für eine offene und transparente Kommunikation unserer Themen ein. Dabei vermitteln wir zwischen den Pastorinnen und Pastoren im Dienst und den verschiedenen dienstaufsichtsführenden Stellen und Gremien. Vom Kirchengemeinderat bis zum Landeskirchenamt. Wir greifen Themen auf, die für unsere Arbeit und Berufung wichtig sind, und arbeiten an Lösungen, die das Miteinander stärken. Dabei geht es uns immer darum, die Bedingungen für pastorales Arbeiten zu verbessern – im Einklang mit dem, was unseren Glauben und unsere Gemeinschaft der Dienste ausmacht.
Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit prägen unsere Arbeit. Wir vertreten die Vielfalt innerhalb unserer Kirche und achten die verschiedenen Formen pastoraler Praxis und Frömmigkeit. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt – sowohl in der Verkündigung und im Miteinander als auch bei der Gestaltung des Dienstrechts. Wir wollen dazu beitragen, dass das pastorale Amt ein Ort bleibt, an dem Menschen froh bleiben und ihre Berufung leben können. Wir verstehen uns dabei als Bindeglied und Stimme aller Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche. Ob es um Herausforderungen im Berufsalltag, um die Balance von Beruf und Privatleben oder um strukturelle Fragen geht – wir sind da und setzen uns ein.
Unsere Arbeit basiert auf dem Pastorenvertretungsgesetz (PastVG) der Nordkirche. Dieses Kirchengesetz legt fest, dass die Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche durch eine gewählte Vertretung ihre beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen wahrnehmen können. Wir sind gesetzlich dazu berechtigt und beauftragt, bei wichtigen Entscheidungen der Kirchenleitung mitzuwirken und uns für gerechte Arbeitsbedingungen, Fortbildung und Personalplanung einzusetzen. So tragen wir dazu bei, dass die Stimme der Pastorenschaft in Personalangelegenheiten, zu Dienstrecht und Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Entscheidungen gehört wird.
Alle aktiven Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche sind wahlberechtigt, solange sie nicht im Ruhestand oder beurlaubt und außerhalb der Nordkirche wohnhaft sind. Jeder Kirchenkreis und die Kammer für Dienste und Werke entsendet Mitglieder in die Pastor*innenvertretung. Dies gewährleistet eine breite Repräsentation und eine starke Basis, die die pastoralen Anliegen aller Regionen und Arbeitsbereiche widerspiegelt.
Die Pastorinnenvertretung wählt aus ihren Mitgliedern einen Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt. Der Vorstand erstattet regelmäßig Bericht und stellt sicher, dass die Vertretung kontinuierlich handlungsfähig ist. Die Pastorinnenvertretung gibt sich zudem eine eigene Geschäftsordnung, um effiziente und transparente Arbeitsabläufe sicherzustellen.
Die Pastor*innenvertretung ist bei wesentlichen Entscheidungen der Nordkirche eingebunden, die das Dienstverhältnis und die Arbeitsbedingungen betreffen. Dies umfasst:
die Beteiligung bei neuen Kirchengesetzen,
die Entwicklung von Personalplanungsgrundsätzen sowie
die Stellungnahmen in Personalangelegenheiten, in denen Rechte und Pflichten einzelner Pastorinnen und Pastoren betroffen sind.
Zusätzlich kann die Pastor*innenvertretung Vertreter*innen in Ausschüsse entsenden, wenn die Kirchenleitung Positionen besetzt, die für die Weiterbildung und das Gemeindeleben relevant sind, wie beispielsweise Leitungen des Prediger- und Studienseminars.
Für die Belange schwerbehinderter Pastorinnen und Pastoren gibt es eine eigene Vertretung, bestehend aus einer Vertrauensperson und Stellvertretenden. Diese Vertretung ist berechtigt, an den Sitzungen der Pastor*innenvertretung teilzunehmen und so die Interessen schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen zu wahren.
Die Mitglieder der Pastor*innenvertretung haben das Recht, Vorschläge und Anträge an die Kirchenleitung zu richten und sich aktiv für verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen einzusetzen. Dabei sind die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet, um die Vertraulichkeit in Personalangelegenheiten zu gewährleisten. Die Arbeit der Pastorenvertretung wird durch die Nordkirche unterstützt, welche die notwendigen Personal-, Sach- und Reisekosten trägt.
Dieses Gesetz bildet die Basis für eine starke und unabhängige Interessenvertretung und gibt uns den rechtlichen Rahmen, um uns für die Anliegen der Pastorenschaft einzusetzen.
Die Pastor*innenvertretungsbildungsverordnung (PastVBVO) ergänzt das Pastor*innenvertretungsgesetz und regelt die Wahl und Zusammensetzung der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche. Ein kurzer Überblick zeigt, wie die Prozesse einheitlich und nachvollziehbar gestaltet sind. Die Verordnung gilt für die Wahl der Pastorinnen- und Pastorenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung.
Die Wahl findet in Versammlungen der einzelnen Kirchenkreise statt. Auch die Kammer für Dienste und Werke bildet eine Wahlversammlung. Alle Wahlberechtigten werden in einer gemeinsamen Wahlversammlung gewählt, die durch die älteste Pröpstin oder den ältesten Propst bzw. durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kammer für Dienste und Werke geleitet wird. Briefwahlen sind in der Regel nicht vorgesehen, um eine persönliche Wahlbeteiligung sicherzustellen.
Schwerbehinderte Pastorinnen und Pastoren haben eine eigene Vertretung, die per Briefwahl gewählt wird.
In Ausnahmefällen, wie beispielsweise während der COVID-19-Pandemie, kann die Wahl zur Pastorinnen- und Pastorenvertretung als Briefwahl durchgeführt werden.
Das Landeskirchenamt stellt für jede Wahlversammlung eine Liste der Wahlberechtigten und Wählbaren. Die Anzahl der Mitglieder der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche basiert dann auf den Bestimmungen des Pastor*innenvertretungsgesetzes (PastVG) und der Pastor*innenvertretungsbildungsverordnung (PastVBVO):
Jeder Kirchenkreis wählt zwei Mitglieder in die Pastorinnen- und Pastorenvertretung. Kirchenkreise mit mehr als 100 Vollbeschäftigungseinheiten wählen zusätzliche Mitglieder – je weiteres vollendetes 50er-Inkrement über 100 Vollbeschäftigungseinheiten erhöht sich die Zahl um ein Mitglied. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung gewählt. Aus der Kammer für Dienste und Werke werden drei Mitglieder durch die Pastorinnen und Pastoren der Kammer für Dienste und Werke gewählt, sofern sie in einem Dienst oder Werk der Nordkirche tätig sind .
Damit kann die Gesamtanzahl der Mitglieder der Pastor*innenvertretung je nach Größe und Struktur der Kirchenkreise variieren.