Über uns

Wir über uns

Wir stehen für die Interessen und Anliegen der Pastorinnen und Pastoren unserer Landeskirche bei der rechtlichen Gestaltung des Dienstes. Unser Ziel ist es, die Stimme derer zu sein, die an der Basis der Kirche arbeiten. Wir hören zu, begleiten und vertreten – engagiert, fair und auf Augenhöhe.

Unsere Aufgabe

Wir setzen uns für eine offene und transparente Kommunikation unserer Themen ein. Dabei vermitteln wir zwischen den Pastorinnen und Pastoren im Dienst und den verschiedenen dienstaufsichtsführenden Stellen und Gremien. Vom Kirchengemeinderat bis zum Landeskirchenamt. Wir greifen Themen auf, die für unsere Arbeit und Berufung wichtig sind, und arbeiten an Lösungen, die das Miteinander stärken. Dabei geht es uns immer darum, die Bedingungen für pastorales Arbeiten zu verbessern – im Einklang mit dem, was unseren Glauben und unsere Gemeinschaft der Dienste ausmacht.

Unsere Werte

Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit prägen unsere Arbeit. Wir vertreten die Vielfalt innerhalb unserer Kirche und achten die verschiedenen Formen pastoraler Praxis und Frömmigkeit. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt – sowohl in der Verkündigung und im Miteinander als auch bei der Gestaltung des Dienstrechts. Wir wollen dazu beitragen, dass das pastorale Amt ein Ort bleibt, an dem Menschen froh bleiben und ihre Berufung leben können. Wir verstehen uns dabei als Bindeglied und Stimme aller Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche. Ob es um Herausforderungen im Berufsalltag, um die Balance von Beruf und Privatleben oder um strukturelle Fragen geht – wir sind da und setzen uns ein.

Grundlage unserer Arbeit

Unsere Arbeit basiert auf dem Pastorenvertretungsgesetz (PastVG) der Nordkirche. Dieses Kirchengesetz legt fest, dass die Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche durch eine gewählte Vertretung ihre beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen wahrnehmen können. Wir sind gesetzlich dazu berechtigt und beauftragt, bei wichtigen Entscheidungen der Kirchenleitung mitzuwirken und uns für gerechte Arbeitsbedingungen, Fortbildung und Personalplanung einzusetzen. So tragen wir dazu bei, dass die Stimme der Pastorenschaft in Personalangelegenheiten, zu Dienstrecht und Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Entscheidungen gehört wird.

Bildung der Pastor*innenvertretung

Die Pastor*innenvertretungsbildungsverordnung (PastVBVO) ergänzt das Pastor*innenvertretungsgesetz und regelt die Wahl und Zusammensetzung der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche. Ein kurzer Überblick zeigt, wie die Prozesse einheitlich und nachvollziehbar gestaltet sind. Die Verordnung gilt für die Wahl der Pastorinnen- und Pastorenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung.

Die Wahl findet in Versammlungen der einzelnen Kirchenkreise statt. Auch die Kammer für Dienste und Werke bildet eine Wahlversammlung. Alle Wahlberechtigten werden in einer gemeinsamen Wahlversammlung gewählt, die durch die älteste Pröpstin oder den ältesten Propst bzw. durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Kammer für Dienste und Werke geleitet wird. Briefwahlen sind in der Regel nicht vorgesehen, um eine persönliche Wahlbeteiligung sicherzustellen.

Schwerbehinderte Pastorinnen und Pastoren haben eine eigene Vertretung, die per Briefwahl gewählt wird.

In Ausnahmefällen, wie beispielsweise während der COVID-19-Pandemie, kann die Wahl zur Pastorinnen- und Pastorenvertretung als Briefwahl durchgeführt werden.

Zusammensetzung der Pastor*innenvertretung

Das Landeskirchenamt stellt für jede Wahlversammlung eine Liste der Wahlberechtigten und Wählbaren. Die Anzahl der Mitglieder der Pastorinnen- und Pastorenvertretung der Nordkirche basiert dann auf den Bestimmungen des Pastor*innenvertretungsgesetzes (PastVG) und der Pastor*innenvertretungsbildungsverordnung (PastVBVO):

Jeder Kirchenkreis wählt zwei Mitglieder in die Pastorinnen- und Pastorenvertretung. Kirchenkreise mit mehr als 100 Vollbeschäftigungseinheiten wählen zusätzliche Mitglieder – je weiteres vollendetes 50er-Inkrement über 100 Vollbeschäftigungseinheiten erhöht sich die Zahl um ein Mitglied. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung gewählt. Aus der Kammer für Dienste und Werke werden drei Mitglieder durch die Pastorinnen und Pastoren der Kammer für Dienste und Werke gewählt, sofern sie in einem Dienst oder Werk der Nordkirche tätig sind .

Damit kann die Gesamtanzahl der Mitglieder der Pastor*innenvertretung je nach Größe und Struktur der Kirchenkreise variieren.