Kontakt und Information
Wer, was, wo?
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Fragen - Tipps und Anregungen - Bitte senden an:
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Die Vorstandsmitglieder der Pastor*innenvertretung beraten und begleiten Pastorinnen und Pastoren in allen dienstrechtlichen Fragen und Konfliktfällen - natürlich vertraulich. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber dienstaufsichtsführenden Personen und dem Landeskirchenamt.
Die Pastorenvertretung empfiehlt ausdrücklich, vor dienstrechtlich relevanten Entscheidungen und in Konfliktfällen im Pfarrberuf, das Beratungsangebot der Vorstandsmitglieder zu nutzen; sei es telefonisch, per Mail oder persönlich bei Ihnen vor Ort. Im vertraulichen kollegialen Gespräch lassen sich so manche Fragen und auch einige Probleme schnell klären. Und für die schwierigeren Fälle nehmen wir uns gerne Zeit, um individuelle Lösungen zu finden.
Gerne begleiten wir Sie auch zu Dienstgesprächen mit aufsichtsführenden Personen oder dem Landeskirchenamt. Gerade Dienstgespräche im Landeskirchenamt werden in der Regel von zwei Mitarbeitenden aus dem theologischen Dezernat P (Personal) und dem juristischem Dezernat DAR (Dienst- und Arbeitsrecht) geführt. Da ist es gut, wenn auch Sie mit vier Augen und Ohren im Gespräch dabei sein können.
a. Antrag zur Zwangsteilzeit
b. Antrag zur Versorgungsanwartschaft Mecklenburg
a. Dienstwohnungsvergütung und steuerlicher Mietwert
b. Ausstattung (Vorlage der PV)
c. Dienstwohnungs- und Residenzpflicht
Antrag zur Urlaubsverordnung
a. Übernahmen aus anderen Landeskirchen
b. Personalkostenbudget und Haushaltslage der Kirchenkreise (Pfarrstellenreduzierungen, Änderung der Finanzverteilung mit Berücksichtigung der Flächen)
c. sanfterer Übergang zum kommenden Pastorinnen- und Pastorenmangel
d. Nordkirchensynode - Ortsgemeinde
- BEM
- Pfarramt und Gesundheit