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Vertrauensmann erhebt schwere Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlordnung

Seine gravierenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken gegen das Wahlverfahren hat der Vertrauensmann dem Landeskirchenamt gegenüber im Beratungsverfahren zur Pastorenvertretungsbildungsverordnung (PastVBVO) ausführlich und gut begründet dargelegt. Das Landeskirchenamt ist den Argumenten des Vertrauensmannes im Wesentlichen nicht gefolgt. Lediglich sein Votum, die SBV-Wahl als Briefwahl durchzuführen, fand Gehör

Die beste Unterstützung der Argumentation der SBV für die Stäkung der Rechte der Pastorinnen und Pastoren mit Handicap und ihrer Vertretung ist nunmehr die Beteiligung möglichst vieler Pastor*innen an der Briefwahl.

Einen Termin für die Durchführung der Briefwahl hat das Landeskirchenamt bisher noch nicht mitgeteilt.