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Nachdem die Pastorenvertretung und der Vertrauensmann der schwerbehinderten Pastor*innen mit Blick auf das neuartige Corona-Virus Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge der Nordkirche angefragt haben, hat die Landesbischöfin, Frau Kühnbaum-Schmidt, in Ihrem Brief vom 20. März 2020 an alle Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche geschrieben:
"Ich bitte Sie herzlich: Nehmen auch Sie ernst, dass vieles jetzt anders ist. Für alle Menschen, auch für uns im pastoralen Dienst, ist Ansteckung und Übertragung genauso real und konkret wie in allen anderen Lebensbereichen. Deshalb gelten für den pastoralen Dienst dieselben Regeln wie in allen anderen Lebensbereichen: Bleiben Sie möglichst zuhause, damit eine Verbreitung des Corona-Virus so lange wie möglich verzögert werden kann. Tragen Sie bitte nicht dazu bei, dass der Eindruck entsteht, es gäbe mögliche Ausnahmen von dem Rat, sich nicht zu versammeln. Bei allen Unterschieden der staatlichen bzw. kommunalen Regelungen und Vorschriften ist das eine klare Linie, die wir als Kirche vertreten sollten.
Ich sage das deshalb so deutlich, weil mir Ihre Gesundheit ebenso am Herzen liegt wie die Gesundheit Ihrer Familien und all der Menschen, die Ihnen in den Gemeinden anvertraut sind. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, Leben zu schützen – und seien Sie sicher, dass Sie auch bei Entscheidungen, mit denen Sie notwendige Grenzen setzen, meine Rückendeckung haben. Denn Gott ist ein Liebhaber des Lebens! "
Als Vertrauensmann rate ich allen -insbesondere den schwerbehinderten und vorerkrankenten - Pastorinnen und Pastoren: Nehmen Sie die Worte unserer Landesbischöfin ernst.
Sie haben - wie alle Pastor*innen der Nordkirche - das Recht, auf eine Wunschvorsorgeuntersuchung mit Beratung zum Thema Infektionsschutz beim Betriebsärztlichen Dienst BAD.
Scheuen Sie sich nicht, einen - telefonischen - Beratungstermin bei der für Sie zuständigen Dienstelle des BAD zu vereinbaren (Anmeldeformular). Sollten Sie zu einer der Risikogruppen gehören, bescheinigen Ihnen die Ärzt*innen des BAD dies für die Dienstherrin verbindlich, ohne Ihre Diagnosen und Vorerkrankungen zu benennen.
Sie können Ihrer dienstaufsiochtsführenden Person auch ein Attest Ihrer behandelnden Ärztin / Ihres Behandelnden Arztes vorlegen. Dieses wird i.d.R. jedoch die festgestellten Diagnosen auflisten.
Beim Risikofaktor Alter (über 60 Jahre), genügt ein Hinweis auf das in Ihrer Personalakte vermerkte Geburtsdatum.
In jedem Fall ist die für Sie dienstaufsichtsführende Person verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Dienst zu erstellen (s. das Schreiben an die dienstaufsichtsführenden Personen der Nordkirche) und Ihren Dienst bei Bedarf so einzurichten, dass der direkte Personenkontakt zusätzlich über das allgemein geltende Abstandsgebebot hinaus vermieden wird.
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen an mich wenden.