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Schutzmantel - in verschiedenen Größen und Stärken

Was GdB und MZ bedeuten

Der "Schutzmantel" Schwerbehinderung wird nur auf Antrag des gehandicapten Menschen und nur von den dafür zustaändigen Stellen ausgestellt:

      Schleswig-Holstein:              Landesamt für soziale Dienst

      Hansestadt Hamburg:          Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration                                                   -  Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht  

                                                  (Versorungsamt)

      Mecklenburg-Vorpommern:   Landesamt für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt

 

Und dies in unterschiedlichen "Größen und Stärken" in Abhängigkeit von den zugrundeliegenden Erkrankungen und Beeinträchtigungen (s. "Wer ist behindert?"):

Gemessen werden die verschiedenen "Größen" in der Einheit "Grad der Behinderung" (GdB), ws auch genau so ausgesprochen wird. z.B. "ein Grad der Behinderung von 50",    N I C H T   50 %.  Denn auch mit einem GdB von 50 und den richtigen Teilhabeleistungen kann die Arbeitsleistung durchaus noch bei 100% liegen.

 

Anhand von haus- und fachärztlichen Gutachten und Stellungnahmen sowie unter Berücksichtigung einer möglichen Stellungnahme der SBV bewertet ein Versorgungsarzt die einzelnen Erkrankungen und Einschränkungen jeweils mit einem Einzel-GdB. In einer abschließenden Gesamtschau (nicht Addition) dieser Einzel-GdB wird dann der maßgebliche Gesamt - GdB festgestellt.

 -     der  GdB  10 bis 40  führt zu dem "kleinen, leichten"Schutzmantel:  

                                                   "behindert"    

 -     beim GdB 30 und 40 kann man  durch einen Antrag bei der Agentur für Arbeit ein zusätzlich schützendes  "Innenfutter" erhalten:                        

                                                    "gleichgestellt"

-      ab einem Gdb 50 wird der "robuste" Schutzmantel 

                                                    "Schwerbehindertenausweis"

ausgestellt, wobei die Schutz- und Teilhaberechte mit dem GdB kontinuierlich bis zur Endstufe GdB 100 steigen.

-     zusatzliche Wachs- und Imprägnierschichten sind die Merkzeichen (MZ), die spezielle Teilhaberechte  eröffnen: 

aG       beispielsweise berechtigt zum Parken auf den besonders gekennzeicheten                      ´                           Behindertenparkplätzen 

B         berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson oder eines Begleithundes, z.B. auch in        ´                            Kirchen                                                                                                     

      (siehe auch "Merkzeichen")